Vorsorgeauftrag – Ihre Absicherung im Notfall

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie Ihren Willen, für den Fall einer Urteilsunfähigkeit, niederschreiben.

Sollten Sie im Alter nicht mehr für sich selber sorgen können oder infolge einer Krankheit oder eines schweren Unfalls auf Hilfe angewiesen und infolgedessen nicht mehr urteilsfähig sein, können Sie dank einem Vorsorgeauftrag Ihre Angelegenheiten regeln. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt, kann eine nahestehende Person oder auch die Winco Treuhand AG beauftragen, sich um die Personensorge (medizinische Versorgung, Pflege), die Vermögenssorge (Regelung der Finanzen) und die Vertretung im Rechtsverkehr zu kümmern. Ein Vorsorgeauftrag kann individuell ausgearbeitet werden und die Punkte enthalten, welche Ihnen wichtig sind. Sinnvoll ist eine Kombination mit einer Patientenverfügung.

Durch die Errichtung eines Vorsorgeauftrages können so teure und zeitaufwändige Massnahmen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vermieden werden. Ohne Vorsorgeauftrag können nur Ehegatten und eingetragene Partner/innen Sie in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten. Wünschen Sie sich keinen staatlichen Beistand, lohnt sich die Erstellung eines Vorsorgeauftrages.

Bitte beachten Sie, dass ein Vorsorgeauftrag jedoch nicht das Testament ersetzt.

Mit einem Vorsorgeauftrag gleichsetzen kann man eine Vollmacht bzw. Generalvollmacht. Aber nur fast, es gibt einen kleinen aber wichtigen Unterschied: Die Vollmacht gilt grundsätzlich ab dem Datum der Erstellung und die Banken akzeptieren teilweise eine solche nicht mehr.

Sie sehen, mit einem Vorsorgeauftrag können Sie Ihre wichtigsten Wünsche komplett festhalten. 

Wir beraten Sie gerne zu diesem persönlichen Schriftstück.

 
Unsere Stärke ist die langjährige Erfahrung in den Bereichen Treuhand, Unternehmensberatung und Revision. Wir erbringen massgeschneiderte Dienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe sowie für Privatpersonen.

Treuhand Suisse

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