Automatischer Informationsaustausch für Steuerzwecke

Der automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden verschiedener Länder ist nun in Kraft. Eine straflose Selbstanzeige ist nicht mehr lange möglich.

Dies bedeutet hauptsächlich, dass die Schweiz den ausländischen Behörden nun Informationen über Vermögenswerte (Bankkonten) meldet und umgekehrt. Die schweizerischen Finanzinstitute übermitteln die Informationen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres an die Eidgenössische Steuerverwaltung.  Die ESTV meldet dies dann an die Partnerstaaten weiter.

Ein erster Austausch von Daten aus dem Jahr 2017 wird nun im kommenden Jahr folgen. 

Gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung sind straflose Selbstanzeigen noch bis 30. September 2018 möglich. Der Kanton Zürich wird dies ebenfalls so handhaben.

 

 
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